Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Geltungsbereich

1. Für die Geschäftsbeziehungen zwischen InCarStyle Automotive Germany einem Service der Avimeo GmbH (im Folgenden: Verkäufer) und dem Besteller (im Folgenden: Käufer) gelten die folgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen ausschließlich.

2. Abweichende Geschäfts- und Lieferbedingungen des Käufers sind unverbindlich, es sei denn, der Verkäufer hat diese ausdrücklich schriftlich anerkannt.

3. Besondere Vereinbarungen und Nebenabreden erlangen nur Gültigkeit, wenn der Verkäufer diese schriftlich bestätigt hat.

4. Verbraucher im Sinne der Geschäfts- und Lieferbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche und selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer im Sinne der Geschäfts- und Lieferbedingungen sind natürliche oder juristische Personen sowie rechtsfähige Personengesellschaften, die bei Vertragsschluss im Rahmen einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunden im Sinne der folgenden Geschäfts- und Lieferbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.

§ 2 Vertragsschluss, Leistungsanpassung und Leistungserbringung

1. Die Angebote des Verkäufers sind freibleibend. Technische Änderungen bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten.

2. Die schriftliche Bestellung ist ein bindendes Angebot. Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Verkäufer die Bestellung bestätigt oder mit ihrer Ausführung begonnen hat.

3. Der Verkäufer behält sich das Recht vor ein zu bearbeitendes Kundenfahrzeug auch mittels eigener Achse zu Entwicklungs- und Kooperationspartnern zu verbringen um Kundenaufträge ausführen oder beenden zu können.

4. Produktionszeiträume sind vor veranschlagte Schätzzeiten ohne jegliche vertragliche Bindung.

5. Durch die Annahme des Auftrages durch den Kunden erklärt sich der Kunde mit den genannten Bedingungen im vollem Umfang einverstanden. Kosten die durch die eventuelle Verbringung entstehen gehen auf den Verkäufer über. Ausgenommen davon sind: Wartungs- und Reparaturkosten am Kundenfahrzeug (auch Verschleißreparaturen), Kosten die mit einer Wertminderung des Fahrzeuges einhergehen, sowie Kosten die durch eine längere Auftragsfertigstellung zustande kommen.

§ 3 Rückgaberecht und Rücktrittrecht für Verbraucher

1. Wird der Vertrag mittels Fernkommunikationsmitteln geschlossen, steht dem Käufer ein Rückgaberecht zu. Das Rückgaberecht kann nur durch schriftliches Rücknahmeverlangen gegenüber dem Verkäufer binnen einer Frist von 2 Wochen ab Eingang der Ware beim Käufer oder einem von ihm benannten Dritten ausgeübt werden. Bei wiederkehrenden Lieferungen gleichartiger Waren beginnt die Frist am Tag des Eingangs der ersten Teillieferung. Eine Begründung ist nicht erforderlich. Zur Fristwahrung genügt die rechtzeitige Absendung. Der Käufer hat das Recht, die Ware zu seinen Lasten an den Verkäufer zurückzuschicken. Unfrei versendete Rücksendungen werden vom Verkäufer grundsätzlich nicht angenommen bzw. zurückgewiesen.

2. Der Käufer hat Wertersatz für eine durch die bestimmungsgemäße Ingebrauchnahme der Ware entstandene Verschlechterung zu leisten, soweit die Verschlechterung nicht ausschließlich auf die Prüfung der Sache zurückzuführen ist. Der Käufer hat dafür Sorge zu tragen, dass die Ware durch den bestimmungsgemäßen Gebrauch nicht verschlechtert wird.

3. Das Rückgaberecht besteht nicht bei preis gesenkten Aktionsartikeln, Sonderanfertigungen, Occasionsteilen, Gegenständen, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse des Käufers zugeschnitten oder auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht zu einer Rücksendung geeignet sind, sowie bei Teilen, die der Käufer bereits eingebaut hatte.

4. Sollte der Kunde von einem bestehenden Auftrag zurück treten so, werden die entstanden Fertigungs-, Vertriebs-, Einlagerungskosten, sowie die Kosten für die Vorbereitung und Rüstzeit mit 20 % des Nettoauftragswerts, mindestens aber mit EUR 50,00 Berechnet. Diese Kosten fallen zu Lasten des Kunden und können auch mit eventuellen vorab geleisteten Zahlungen verrechnet werden.

5. Vom Kunden gewünschte Fahrzeugersatzteile und Fahrzeugzubehörteile die bereits zum Beginn des Auftrages vom Verkäufer bezahlt wurden, werden beim Rücktritt des Kunden vom Auftrag im vollem Kostenumfang an den Kunden weiter berechnet.

6. Der Verkäufer behält sich vor für die entstandenen Arbeiten und Aufwendungen eine Bearbeitungsgebühr zu berechnen.

§ 4 Lieferung

1. Liefertermine und -fristen sind unverbindlich, es sei denn, die Verbindlichkeit wird ausdrücklich vereinbart.

2. Teillieferungen sind zulässig und können sofort oder im Voraus in Rechnung gestellt werden.

3. Überschreitungen verbindlicher Liefertermine bzw. vereinbarter Lieferfristen um max. 3 Wochen ist zulässig, sofern dem Kunden zumutbar.

4. In Falle höherer Gewalt oder sonstiger unverschuldeter Umstände z.B. Materialbeschaffungsschwierigkeiten, Betriebsstörungen, Streik, Aussperrung, Naturkatastrophen verlängert sich die Lieferfrist in angemessenem Umfang. Bei länger als 3 Monaten andauernder Lieferverzögerung kann der Käufer vom Vertrag nach vorheriger Anzeige beim Verkäufer zurücktreten. Schadenersatzansprüche kann der Käufer aus den oben genannten Umständen nicht herleiten. Der Verkäufer ist jedoch verpflichtet, den Kunden über Verzögerungen unverzüglich zu unterrichten, soweit möglich und zumutbar.

§ 5 Gefahrübergang/Abnahme

1. Bei Unternehmern geht die Gefahr mit Übergabe der Ware über, beim Versendungskauf mit Auslieferung der Ware an den Spediteur oder eine sonstige mit der Ausführung der Versendung bestimmte Person oder Firma. Bei Verbrauchern geht die Gefahr auch beim Versendungskauf erst mit Übergabe der Ware über.

Der Übergabe steht es gleich, wenn der Kunde in Annahmeverzug gerät.

2. Kommt der Käufer seiner Abnahmeverpflichtung nicht nach, kann der Verkäufer nach Setzung einer Nachfrist vom Vertrag zurücktreten oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung verlangen, es sei denn, der Kunde weist einen berechtigten Grund für die unterbliebene Abnahme nach. Verlangt der Verkäufer Schadenersatz, so beträgt dieser 30 % des vereinbarten Kaufpreises. Der Schaden ist höher oder niedriger anzusetzen, wenn der Verkäufer einen höheren oder der Käufer einen niedrigeren Schaden nachweist.

§ 6 Preis/Zahlungsbedingungen

1. Preisangaben sind freibleibend.

2. Die Preisangaben schließen Versandkosten mit ein. Es wird pro Sendung lediglich zusätzlich ein Verpackungsanteil von derzeit 6,50 EUR netto bei Unternehmern (bei Verbrauchern 8,40 EUR inkl. MwSt.) berechnet. Bei einem Warenwert unter 35,– EUR wird ein Mindermengenzuschlag in Höhe von 5,– EUR (bei Verbrauchern zuzüglich Mehrwertsteuer) erhoben. Mehrkosten, die aufgrund einer vom Käufer gewünschten Versendung auf dem Expressweg oder ins Ausland entstehen, sind vom Käufer zu tragen. Gesonderte Versandkonditionen können zudem je nach Warenvolumen zusätzlich vom Verkäufer erhoben werden.

3. Bei einer vereinbarten oder von dem Verkäufer nicht zu vertretenden Lieferfrist von länger als 4 Monaten ist der Verkäufer zu einer angemessenen Preisanpassung berechtigt, wenn sich die Einkaufspreise, Bearbeitungs- oder Transportkosten erhöht haben. Beträgt die Preiserhöhung mehr als 10 % des vereinbarten Preises, kann der Kunde durch schriftliche Erklärung binnen 2 Wochen ab Zugang der Mitteilung über die Preiserhöhung vom Vertrag zurücktreten.

4. Ein Versand erfolgt gegen Nachnahme oder Vorauskasse. Werden Sendungen gegen Rechnungen verschickt, ist der Rechnungsbetrag sofort nach Erhalt ohne Abzug fällig. Ansonsten hat die Zahlung ohne jeden Abzug in bar mit Bankscheck oder bankbestätigtem Scheck bei Übergabe des Kaufgegenstandes oder spätestens innerhalb 8 Tagen nach Meldung der Fertigstellung zu erfolgen. Wechsel werden nur nach besonderer Vereinbarung und zahlungshalber angenommen unter Berechnung aller Einziehungs- und Diskontspesen.

5. Bei Zahlungsverzug werden gegenüber dem Verbraucher Verzugszinsen in Höhe von 5 % und gegenüber dem Unternehmer in Höhe von 8 % über dem Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. Kommt der Kunde mit einer Zahlung ganz oder teilweise länger als 30 Tage in Verzug oder wird Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahren über sein Vermögen gestellt, ist der Verkäufer unbeschadet weiterer Rechte berechtigt, sämtliche Forderungen gegen den Kunden sofort fällig zu stellen, sämtliche Lieferungen und Leistungen zurückzubehalten und sämtliche Rechte aus Eigentumsvorbehalt geltend zu machen.

6. Dem Käufer steht ein Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von dem Verkäufer anerkannt sind.

§ 7 Eigentumsvorbehalt.

1. Bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung – bei Zahlung durch Scheck oder Wechsel bis zur Einlösung – sowie aller Nebenforderungen (insbesondere Kosten und Zinsen) bleibt die Ware Eigentum des Verkäufers. Ist der Kunde Unternehmer, bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung aller bei Vertragsschluss offenen Forderungen dem Verkäufer gegen den Kunden deren Eigentum.

2. So lange der Eigentumsvorbehalt besteht, ist jede Veränderung zum Nachteil dem Verkäufer, Veräußerung, Versendung, Sicherungsübereignung oder anderweitige Überlassung des Kaufgegenstandes an Dritte ohne schriftliche Zustimmung dem Verkäufer unzulässig. Während der Dauer des Eigentumsvorbehaltes hat der Kunde die gelieferte Ware sorgfältig zu verwahren und in einwandfreiem Zustand zu erhalten. Er hat sie ferner ausreichend zu versichern und die Rechte aus dem Versicherungsvertrag auf den Verkäufer zu übertragen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach, kann dem Verkäufer die Versicherung auf ihre Kosten abschließen und den Kunden mit den Kosten belasten.

3. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug kann dem Verkäufer vom Vertrag zurücktreten und die Ware vom Kunden heraus verlangen sowie diese nach schriftlicher Ankündigung mit angemessener Frist unter Anrechnung des Verwertungserlöses auf den vertraglich vereinbarten Preis durch freihändigen Verkauf bestmöglich verwerten. Dem Herausgabeanspruch des Verkäufers hat der Kunde unverzüglich nachzukommen, es sei denn, ihm steht durch den Vertrag ein begründetes Zurückbehaltungsrecht zu. Auf Verlangen des Kunden kann auf seine Kosten ein Sachverständiger hinzugezogen werden, der den Wert des zurückgenommenen Vertragsgegenstandes ermittelt. Zu diesem in Ansatz gebrachten Wert ist der Verkäufer verpflichtet, eine Verrechnung auf die Ware vorzunehmen. Alle Kosten der Rücknahme und auch der Verwertung der Ware trägt ausschließlich der Kunde. Verwertungskosten betragen ohne Nachweis 10 % des Verwertungserlöses einschließlich Umsatzsteuer. Sollten von einer Vertragspartei höhere oder niedrigere Kosten nachgewiesen werden, gelten diese. Auch die Kosten werden vom Erlös der Veräußerung des Vertragsgegenstandes in Abzug gebracht. Werden gelieferte Gegenstände vor vollständiger Bezahlung vernichtet, beschädigt oder gepfändet, so ist dem Verkäufer dies unverzüglich schriftliche mitzuteilen. Bei Zugriff Dritter insbesondere im Falle der Pfändung hat der Kunde den Dritten sofort auf den Eigentumsvorbehalt hinzuweisen. Jede Änderung der Anschrift des Kunden während der Dauer des Eigentumsvorbehalts ist von ihm unverzüglich mitzuteilen. Alle durch die Geltendmachung des Eigentums entstehenden Kosten gehen zu Lasten des Kunden.

§ 8. Gewährleistung

1. Unternehmer

Die in Katalogen, Prospekten, Rundschreiben, Anschreiben, Abbildungen und vergleichbaren öffentlichen Anpreisungen enthaltenen Angaben über Leistung, Maße, Gewichte, Preise und dergleichen sind unverbindlich, soweit sie nicht ausdrücklich Vertragsinhalt werden. Die Gewährleistungsfrist beträgt für sämtliche Leistungen 12 Monate ab Aus- oder Ablieferung. Offensichtliche Fehler sind innerhalb einer Frist von 2 Wochen ab Empfang der Leistung gegenüber dem Verkäufer schriftlich anzuzeigen oder aufnehmen zu lassen. Bei Fristüberschreitung erlischt der Gewährleistungsanspruch. Nach Feststellung eines Fehlers ist dem Verkäufer unverzüglich Gelegenheit zur Nachbesserung zu geben. Unternehmer haben zu beweisen, dass der Mangel vorlag und von Ihnen rechtzeitig festgestellt und angezeigt wurde. Die Gewährleistung erfolgt nach Wahl des Verkäufers durch kostenlosen Ersatz oder kostenlose Nachbesserung. Für gewährleistungshalber ausgetauschte Teile wird bis zum Ablauf der Gewährleistungsfrist des ursprünglichen Vertragsgegenstandes Gewähr geleistet. Im Fall von leicht fahrlässiger und nicht in einem Sachmangel bestehender Pflichtverletzung des Verkäufers sowie bei geringfügigen Mängeln ohne Funktionsbeeinträchtigung sind Rücktritt und Ersatzlieferung ausgeschlossen, sofern nicht Arglist vorliegt. Setzt der Unternehmer eine Frist zur Mängelbeseitigung, die nicht kürzer als 20 Tage sein darf, hat er sich nach fruchtlosem Ablauf binnen 2 weiterer Wochen zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin Erfüllung verlangt. Neben Rücktritt kann Schadenersatz wegen eines Sachmangels nicht gefordert werden. Wählt der Unternehmer nach gescheiterter Nacherfüllung Schadenersatz, verbleibt die Ware bei ihm, wenn ihm dies zuzumuten ist. Der Schadenersatz beschränkt sich auf den Unterschied zwischen Preis und Wert der mangelhaften Sache, es sei denn, es liegt Arglist vor. Bei Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht kann anstelle der Leistung nur dann Schadenersatz verlangt werden, wenn dem Auftraggeber ein Schaden erstanden ist, der den Leistungspreis um 10 % übersteigt, es sei denn, es liegt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist des Verkäufers vor. Die Beseitigung von Mängeln kann verweigert werden, wenn der Unternehmer eigenen wesentlichen Vertragspflichten nicht nachkommt, oder wenn er außerstande ist, nach Mängelbeseitigung zu zahlen. Letzteres wird widerlegbar vermutet, wenn hinsichtlich desselben oder eines anderen Geschäfts der Vertragspartner mit mehr als 5.000,00 EUR nach mindestens 2 Mahnungen im Zahlungsverzug ist. Über die gesetzliche Gewährleistung hinausgehende Garantien sind nur in schriftlicher Form gültig. Dies gilt auch für die Zusicherung von Eigenschaften. Der Verkäufer ist zu 2 Nachbesserungsversuchen berechtigt. Kann der Fehler nicht beseitigt werden, kann Wandlung oder Minderung verlangt werden. Ein Anspruch auf Ersatzlieferung besteht nicht.

2. Verbraucher

Offensichtliche Mängel sind innerhalb einer Frist von 30 Tagen ab dem der vertragswidrige Zustand festgestellt wurde, schriftlich anzuzeigen. Maßgeblich für die Fristwahrung ist der Zugang der Anzeige. Unterbleibt die rechtzeitige Anzeige, erlöschen die Gewährleistungs- und Nacherfüllungsansprüche 30 Tage nach der Feststellung des Mangels durch den Verbraucher, es sei denn, es liegt Arglist vor.

Den Verbraucher trifft die Beweislast für den Zeitpunkt der Feststellung des Mangels. Wurde er durch unzutreffende Herstelleraussagen zum Vertragsschluss veranlasst, trifft ihn die Beweislast auch für diese Ursache. Die Gewährleistungsfrist beträgt, rechtzeitige Mängelanzeige vorausgesetzt, im Falle neuer Sachen 2 Jahre ab Ablieferung der Ware, im Fall gebrauchter Sachen 1 Jahr ab Ablieferung der Ware. Der Verbraucher kann bei Waren im Wert von unter 100,– EUR zunächst nur Ersatzlieferung fordern. Bei Sachen von höherem Wert, steht der Verkäufer binnen angemessener Frist von 20 Werktagen zunächst ein Nacherfüllungsversuch zu. Ist dem Verkäufer die Nacherfüllung wirtschaftlich unzumutbar, erfolgt die Nacherfüllung durch Ersatzlieferung. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Verbraucher nach Wahl Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Vertragsrückabwicklung (Rücktritt) verlangen. Bei nur geringfügiger Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln ohne Funktionsbeeinträchtigung steht ihm jedoch kein Rücktrittsrecht zu. Setzt der Verbraucher eine Frist zur Mängelbeseitigung, die nicht kürzer als 2 Wochen sein darf, hat er sich nach fruchtlosem Ablauf binnen 2 weiteren Wochen zu erklären, ob er vom Vertrag zurücktritt oder weiterhin Erfüllung verlangt. Unterbleibt die fristgemäße Erklärung, erlischt sein Erfüllungsanspruch. Bei Rücktritt besteht daneben kein Schadenersatzanspruch wegen eines Sachmangels. Schadenersatzansprüche wegen eines Mangels verjähren 1 Jahr nach Ablieferung der Ware, es sei denn, es liegt Vorsatz, grobe Fahrlässigkeit oder Arglist vor oder es handelt sich um einen Personenschaden.

§ 9 Haftung und Haftungsbeschränkungen

Der Verkäufer behält sich das Recht vor Fahrzeuge für umbauten auch an andere Standorte zu verbringen, dies kann per Achse des Kundenfahrzeuges oder per Achse eines Transportfahrzeuges erfolgen. Testfahrten aller Art sind ebenfalls per Achse des Kundenfahrzeuges zulässig um die Fahrtüchtigkeit des Fahrzeuges zu überprüfen.

Für Vorschäden am Kundenfahrzeug werden vom Verkäufer keinerlei Haftungen übernommen.

Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich die Haftung des Verkäufers auf den nach der Art der Ware oder sonstigen Leistung für einen ordentlichen Kaufmann vorhersehbaren, vertragstypischen unmittelbaren Durchschnittsschaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässiger Pflichtverletzung gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen. Gegenüber Unternehmen haftet der Verkäufer bei leicht fahrlässiger und nicht arglistiger Verletzung vertraglicher Nebenpflichten nicht. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht für Ansprüche des Kunden aus Produkthaftung und wegen eines Personenschadens.

§ 10 Pflichten des Käufers

1. Soweit der Käufer die von dem Verkäufer gelieferten Teile in ein Kraftfahrzeug einbaut oder einbauen lässt, ist er dafür verantwortlich, dass alle geltenden technischen und rechtlichen Vorschriften beachtet und notwendige Genehmigungen eingeholt werden.

2. Soweit der Verkäufer seiner Lieferung ein TÜV-Gutachten beifügt, hat der Kunde lediglich Anspruch auf Eintragung der Änderung im Kraftfahrzeugbrief bei der Überwachungsstelle, die das Gutachten erstellt hat.

§ 11 Datenschutz

1. Der Verkäufer erklärt sein Einverständnis, dass die für die Geschäftsabwicklung notwendigen Daten durch den Verkäufer gespeichert und im Rahmen der Geschäftsabwicklung gegebenenfalls an verbundene Unternehmen weitergegeben werden.

2. Der Verkäufer sichert zu, die Daten vertraulich zu behandeln. Es gelten die jeweils aktuellen Datenschutzbestimmungen – lesen Sie auch mehr zu diesem Thema in unserer Rubrik „Datenschutz“

§ 12 Gutachten von Teilen / Allgemeine Betriebserlaubnis

1. Der Verkäufer bietet zum Teil Waren an, die zum Teil nicht für den öffentlichen Straßenverkehr zugelassen sind. Der Verkäufer wird darauf hinweisen, dass die aktuell geltenden Regelungen der StVO und der StVZO zu befolgen und ggf Änderungen in der z.B. Geräuschemission eines Fahrzeugs zu erwarten sind.Des weiteren bietet der Verkäufer auch Motorsportartikel für die Verwendung außerhalb des StVO-Bereiches an (z.B. Artikel ohne TüV-Gutachten). Der Käufer muss sich vor Erwerb über die Verwendung der Waren im oder außerhalb des Bereiches der StVO bewusst sein und eine Verfügbarkeit eines Gutachtens erfragen. Der Verkäufer kann auf das Vorhandensein oder Fehlen eines Gutachtens oder einer Allgemeinen Betriebserlaubnis auch mündlich hinweisen aber dessen Verwendung nicht überprüfen. Für alle Schäden, die mit der nicht rechtmäßigen Verwendung der Produkte ohne offizielle Zulassung im Bereich der StVO zusammenhängen, haftet der Käufer.

2. Dem Verkäufer steht es frei für Motorsportartikel die nicht im Bereich der StVO zugelassen sind, ein Gutachten zu erstellen.

§ 13 Schlussbestimmungen

1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung.

2. Gerichtsstand für sämtliche gegenwärtigen und künftigen Leistungen aus der Geschäftsbindung mit Kaufleuten, juristischen Personen des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliche Sondervermögen ist der Sitz des Betriebes des Verkäufers.

3. Das gleiche gilt, wenn der Käufer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, nach Vertragsschluss seinen Wohnsitz oder gewöhnlichen Aufenthaltsort aus dem Inland verlegt oder sein Wohnsitz oder gewöhnlicher Aufenthaltsort zum Zeitpunkt der Klage nicht bekannt ist. Im übrigen gilt bei Ansprüchen des Verkäufers gegenüber dem Käufer dessen Wohnsitz als Gerichtsstand.